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   OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08   

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OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08 (https://dejure.org/2009,7806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2009 - 11 OB 417/08 (https://dejure.org/2009,7806)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 11 OB 417/08 (https://dejure.org/2009,7806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vereinsrecht: Verwaltungsgerichtliche Beschlagnahmeanordnung; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme im Anordnungsverfahren; Rechtsschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 Abs. 2 StPO; § 4 Abs. 4 S. 1 VereinsG; § 4 Abs. 5 VereinsG
    Anordnungsverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme durch die Ermittlungsbehörde; Möglichkeit der Ermittlungsbehörde zur Anordnung einer Beschlagnahme in Gefahr im Verzug; Feststellungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage als Überprüfung der ...

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2; ; VereinsG § 4 Abs. 4 S. 1; ; VereinsG § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahmeanordnung nach § 4 Abs.5 VereinsG : Beschlagnahme: Gefahr im Verzug (Vereinsrecht), Beschlagnahmeanordnung: Vereinsrecht; Gefahr im Verzug: Vereinsrecht (Beschlagnahme); Vereinsrecht: Beschlagnahmeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnungsverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme durch die Ermittlungsbehörde; Möglichkeit der Ermittlungsbehörde zur Anordnung einer Beschlagnahme in Gefahr im Verzug; Feststellungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage als Überprüfung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 517
  • DVBl 2009, 466
  • NdsVBl 2009, 207
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
    Aufgrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist bezüglich der grundrechtsintensiven Eingriffe der Durchsuchung (Art. 13 Abs. 1, 2 GG) und Beschlagnahme (Art. 2 Abs. 1 GG) zwar die Gewährung von Rechtsschutz durch wirksame gerichtliche Nachprüfung der auf die Annahme von "Gefahr im Verzug" gegründeten behördlichen Maßnahme verfassungsrechtlich geboten (zur Wohnungsdurchsuchung BVerfG, U. v. 20.2.2001 - 2 BvR 1444/00 -, NJW 2001, 1121; vgl. auch Kruis / Wehowsky, Verfassungsgerichtliche Leitlinien zur Wohnungsdurchsuchung, NJW 1999, 682, unter IV 3).

    Dem vom Bundesverfassungsgericht (U. v. 20.2.2001, a. a. O.) anerkannten Rechtsschutzbedürfnis entspricht im System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes die sog. Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) - sofern ein erledigendes Ereignis nach Klageerhebung eintritt bzw. die Feststellungsklage nach § 43 VwGO, sofern trotz Eintritts der Hauptsacheerledigung vor Klageerhebung ein anzuerkennendes Feststellungsinteresse besteht.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
    Diese Einschätzung wird vom Bundeskriminalamt geteilt (vgl. BVerfG, B. v. 12.4.2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29 ff, Rn. 66).

    Einen allgemein geltenden Rechtsgrundsatz, dass ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein Verwertungsverbot nach sich zieht, gibt es nicht (vgl. BVerfG, B. v. 12.4.2005, a.a.O., Rn. 134 f).

  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
    Bereits deshalb greift das Beschwerdevorbringen, eine zu unbestimmte Beschlagnahmeanordnung mit Beschluss vom 2.10.2008 könne nicht "quasi nachträglich geheilt werden", nicht durch, wäre aber im Übrigen auch unerheblich (vgl. VGH Mannheim, B. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847).

    Insofern fällt zunächst ins Gewicht, dass eine über die im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2.10.2008 ausgesprochene Zweckbindung der Durchsuchung hinausgehende hinreichend bestimmte Benennung der als Beweismittel in Betracht kommenden Gegenstände (vgl. VGH Mannheim, B. v. 11.12.2002, a. a. O.) vor Durchführung der Durchsuchung nicht möglich gewesen ist.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung gem. § 4 Vereinsgesetz (VereinsG) i.R.e.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen (11 OB 393/08); hierauf wird Bezug genommen.

    Die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Annahme eines gegen die "Heimattreue Deutsche Jugend" e.V. (HDJ) bestehenden Anfangsverdachts und Bewertung des Antragsgegners als "aktiver Funktionär" und damit als Mitglied der HDJ im Sinn des § 4 Abs. 4 S. 2 VereinsG macht sich der Senat zu eigen; insoweit wird zur weiteren Begründung auf den heutigen Beschluss im Verfahren 11 OB 393/08 verwiesen.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
    Auch im Strafprozessrecht ist ein solcher Grundsatz nicht anerkannt (vgl. BGH, U. v. 18.4.2007 - 5 StR 546/06 -, NJW 2007, 2269; Nack, a.a.O., Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Diese sind in Ermangelung von spezialgesetzlichen Verweisen im Vereinsgesetz auf spezielle Rechtsbehelfe der Strafprozessordnung grundsätzlich der insoweit keine Regelungslücken enthaltenden, insbesondere die Feststellungsklage vorsehenden Verwaltungsgerichtsordnung zu entnehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 02.04.2019 - 1 S 982/18 - VBlBW 22020, 68; vgl. dazu auch OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 17.09.2010 - 1 L 83.10 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 OB 417/08 - NVwZ-RR 2009, 517; Albrecht, a.a.O., § 4 Rn. 82; Groh, a.a.O., § 4 Rn. 15; a.A. insoweit wohl Roth, a.a.O., Rn. 52, 54 f.: § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22

    Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf

    Die Verwaltungsgerichtsordnung hält jedoch insbesondere mit der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO bzw. mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (ggf. in analoger Anwendung) Rechtsbehelfe bereit, die effektiven Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG auch in Fällen tiefgreifender, ggf. nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit vollzogenen richterlichen oder nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnungen gewährleisten (vgl. zum Ganzen - jeweils im vereinsrechtlichen Kontext - auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, juris Rn. 65; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 417/08 -, juris Rn. 3, VG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2021 - 18 K 6241/18 -, juris Rn. 38 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Auch wenn über den Rechtsbehelf erstinstanzlich durch Urteil zu entscheiden gewesen wäre, hätte es den Antragstellern nach dem prozessualen Meistbegünstigungsgrundsatz zugestanden, (jedenfalls) das Rechtsmittel einzulegen, das gegen die vom Verwaltungsgericht tatsächlich gewählte Entscheidungsform - hier einen Beschluss - statthaft ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.1991 - 3 C 26.89 -, juris, und v. 13.04.2011 - 9 C 2.10 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 28.05.2015 - 5 LA 195/14 - juris; vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen im Anwendungsbereich von § 4 VereinsG auch Senat, Beschl. v. 12.10.2020 - 1 S 2679/19 - juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 OB 417/08 - NdsVBl 2009, 207; insoweit auch Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 4 VereinsG Rn. 49, 54 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 22.09.2017 - 3 K 12552/17

    Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts wegen Vereinsverbots

    Die richterliche Bestätigung einer nichtrichterlich angeordneten Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts zum Vollzug eines Vereinsverbots ist eine eigenständige Entscheidung, bei der nicht zu prüfen ist, ob die Verbotsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen für eine nichtrichterliche Anordnung - wie etwa Gefahr im Verzug - zu Recht bejaht hat (Anschluss an OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 OB 417/08 -).

    9 Die gerichtliche Bestätigung nach § 4 Abs. 5 VereinsG i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 1 entsprechend ist eine eigenständige, dem Richtervorbehalt des § 4 Abs. 2 VereinsG Rechnung tragende Beschlagnahmeanordnung des Gerichts, die die zuvor nichtrichterlich angeordnete Beschlagnahme ersetzt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 OB 417/08 - juris m.w.N.).

    Hierfür stehen andere prozessuale Mittel zur Verfügung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 OB 417/08 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.09.2009 - 1 L 100.08 - juris).

  • VG München, 26.08.2013 - M 7 E 13.3036
    Denn die Bestätigung nach § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO gewährt nicht den verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz ( Art. 19 Abs. 4 GG ) gegen behördliche Durchsuchungsanordnungen, weil sich die gerichtliche Prüfung in diesem Verfahren ausschließlich darauf beschränkt, ob die materiellen Voraussetzungen für die zu bestätigende Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (OVG Lüneburg, B. v. 9. Februar 2009 - 11 OB 417/08 - <> Rz 3).

    Das Verwaltungsgericht entscheidet folglich nicht darüber, ob die zu bestätigende behördliche Maßnahme rechtmäßig war, also unter anderem nicht, ob die Behörde zuvor ihre Zuständigkeit wegen Gefahr im Verzug annehmen durfte, sondern trifft eine eigenständige, dem Richtervorbehalt des § 4 Abs. 2 VereinsG Rechnung tragende Anordnung, die die zuvor nichtrichterlich angeordnete Beschlagnahme ersetzt (OVG Lüneburg, B. v. 26. Oktober 2010 - 11 OB 424/10 - <> Rz 5 und B. v. 9. Februar 2009 - 11 OB 417/08 - <> Rz 3, 10 m.w.N.; aA Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 98 Rz 17 m.w.N.).

    Nachträglicher Rechtsschutz, den die Antragsgegnerin vorliegend nicht in Anspruch genommen hat, wird im System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch die Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bzw. ggf. die Feststellungsklage gem. § 43 VwGO gewährt (OVG Lüneburg, B. v. 9. Februar 2009 - 11 OB 417/08 - <> Rz 3; OVG BE-BB, B. v. 17. September 2010 - 1 L 83.10 - <> Rz 1).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08

    Anforderungen an eine wirksame Beschlagnahmeanordnung nach § 98 Abs. 2

    Werden nämlich bei einer Durchsuchung Beweismittel aufgefunden und ist eine Beschlagnahme erforderlich (§ 4 Abs. 4 S. 1 VereinsG i.V.m. § 94 Abs. 2 StPO), kann die Verbotsbehörde bei Gefahr im Verzug (§ 4 Abs. 5 S. 1 VereinsG) die Beschlagnahme in eigener Kompetenz anordnen, sofern schon die mit dem Antrag auf richterliche Entscheidung verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Beschlagnahme gefährden würde (vgl. BVerfG, U. v. 20.2.2001 - 2 BvR 1444/00 -, NJW 2001, 1121; Nds. OVG, B. v. 9.2.2009 - 11 OB 417/08 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Ob Drittbetroffene eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens vor der Einführung des § 110 Abs. 4 StPO durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) zum 1. Juli 2021 Rechtsschutz gegen die Art und Weise einer richterlich angeordneten Durchsuchung in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog durch einen Beschluss erlangen konnten oder dieser - mangels einer Regelungslücke - mit dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsprozessordnung, d. h. mit einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage durch Urteil gewährt wurde, kann hier dahingestellt bleiben (für die Heranziehung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog wohl über § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG: Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, VereinsG § 4 Rn. 52, 54 f.; gegen eine Analogie zu § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO und für die Anwendung des Rechtsschutzsystems der VwGO: VGH Mannheim, Beschlüsse vom 2. April 2019 - 1 S 982/18 - NVwZ-RR 2019, 901 im Eilverfahren der Antragsteller sowie vom 12. Oktober 2020 - 1 S 2679/19 - VBlBW 2021, 127 und wohl auch OVG Münster, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 E 1492/08 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; vgl. zur parallelen Frage des Rechtsschutzes gegen die Art und Weise behördlicherseits wegen Gefahr in Verzug angeordneter Durchsuchungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 L 83/10 - juris Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 417/08 - juris Rn. 3; Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 2014, § 4 Rn. 81 f.; Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 4 Rn. 15; siehe demgegenüber zum Rechtsschutz gegen strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen: BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99 - NJW 2000, 84 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung gem. § 4 Vereinsgesetz (VereinsG) i.R.e.

    Deren Verstrickung wurde vielmehr durch die Beschlagnahmeanordnung der Antragstellerin begründet und durch den im Verfahren 11 OB 417/08 angegriffenen Beschlagnahmebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.10.2008 bestätigt.
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der

    Ob Drittbetroffene eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens vor der Einführung des § 110 Abs. 4 StPO durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) zum 1. Juli 2021 Rechtsschutz gegen die Art und Weise einer richterlich angeordneten Durchsuchung in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog durch einen Beschluss erlangen konnten oder dieser - mangels einer Regelungslücke - mit dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsprozessordnung, d. h. mit einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage durch Urteil gewährt wurde, kann hier dahingestellt bleiben (für die Heranziehung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog wohl über § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG: Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, VereinsG § 4 Rn. 52, 54 f.; gegen eine Analogie zu § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO und für die Anwendung des Rechtsschutzsystems der VwGO: VGH Mannheim, Beschlüsse vom 2. April 2019 - 1 S 982/18 - NVwZ-RR 2019, 901 im Eilverfahren der Antragsteller sowie vom 12. Oktober 2020 - 1 S 2679/19 - VBlBW 2021, 127 und wohl auch OVG Münster, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 E 1492/08 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; vgl. zur parallelen Frage des Rechtsschutzes gegen die Art und Weise behördlicherseits wegen Gefahr in Verzug angeordneter Durchsuchungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 L 83/10 - juris Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 417/08 - juris Rn. 3; Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 2014, § 4 Rn. 81 f.; Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 4 Rn. 15; siehe demgegenüber zum Rechtsschutz gegen strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen: BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99 - NJW 2000, 84 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 11 OB 424/10

    Voraussetzungen für die richterliche Beschlagnahme von Unterlagen zur

    Das Verwaltungsgericht hat auf den Antrag der Ermittlungsbehörde - wie hier - grundsätzlich nicht darüber zu entscheiden, ob ihre Beschlagnahmeanordnung rechtmäßig war; es trifft vielmehr eine eigenständige, dem Richtervorbehalt des § 4 Abs. 2 VereinsG Rechnung tragende Beschlagnahmeanordnung, die die zuvor nichtrichterlich angeordnete Beschlagnahme ersetzt (vgl. Senatsbeschl. v. 9.2.2009 - 11 OB 417/08 -, NdsRPfl 2009, 146 ff. = NVwZ-RR 2009, 517 ff. = NdsVBl 2009, 207 ff., m. w. N., auch zum Folgenden).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - 1 L 83.10

    Beschwerde; vereinsrechtliche Ermittlungen; behördlich angeordnete Durchsuchung

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